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Antrag zu erweiterter Familienförderung für Bestandsimmobilien

Veröffentlicht am 29.02.2020 in Kommunalpolitik

Durch den neuen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, auf eine Erweiterung der Familienförderung, soll es für Familien einfacher werden, Bestandsimmobilien in der Innenstadt zu erwerben und zu sanieren. Hier geht es zum vollen Antrag.

Antrag; Erweiterung der Gewährung einer Familienförderung beim Erwerb von selbstgenutzten Bestandsimmobilien inklusive Generalsanierung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wolfgang Beißmann,

die Stadt Pfarrkirchen kann aktuell den Bedarf an Baugrundstücken für selbstgenutzte Wohnimmobilien nicht bzw. nur schwer decken. Andererseits besteht die Gefahr, dass Wohngebiete aus den 60iger und 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts im Zuge des Generationswechsels immer weniger genutzt werden. Für die Stadt besteht dennoch weiterhin ein nicht unerheblicher Erhaltungs- und Sanierungsaufwand in der Infrastruktur. Um dem Gedanken „Innen statt Außen“ Rechnung zu tragen und um einem weiteren ungeregelten Flächenverbrauch entgegenzutreten, stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Familienförderung wird um die Förderung des Erwerbs bestehender Immobilien als selbstgenutzten Wohnraum ergänzt.

Eckpunkte der Förderung sollen sein:

Die erworbene Immobilie befindet sich innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Innenbereich bzw. im Geltungsbereich einer Ortsabrundungs- oder Außenbereichssatzung.

Die Förderung orientiert sich an den bestehenden Richtlinien der Familienförderung beim Erwerb eines städtischen Wohnbaugrundstücks.

Weitere Voraussetzung:

Voraussetzung für die Förderung der Generalsanierung ist ein Nachweis, dass in dem zu fördernden Objekt aus Eigenmitteln mindestens eine Investition in Höhe von 50% der angenommenen Kosten von 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche stattgefunden hat.

Zum Nachweis ist eine Bestätigung des Abschlusses der Generalsanierung, sowie die Rechnungen der Sanierungsmaßnahme, der notarielle Kaufvertrag oder ein aktueller Grundbucheintrag vorzulegen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden in den Haushalt 2020 eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Kurt Vallée

 

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